DIE RECHTLICHE SITUATION NACH DER FLUCHT

Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden bis jetzt mehr als 10,5 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben oder sind ins Ausland geflohen. Eine große Zahl ukrainischer Geflüchtete hat inzwischen Deutschland erreicht. Doch wie geht es rechtlich für diese Menschen weiter?

 

Am 4. März 2022 wurde auf europäischer Ebene die Anwendung der „Massenzustrom-Richtlinie“ vereinbart. Ukrainische Geflüchtete müssen deswegen nicht das übliche Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten einen sogenannten Aufenthaltsstatus. Um diesen zu erlangen ist ein Antrag gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz notwendig.

 

UNÜBERSICHTLICHER PROZESS UND FLUT AN ANTRÄGEN

Zu Beginn der Programmierung des Tools gab es für die Anträge kaum Vordrucke oder eine Übersetzung auf Ukrainisch oder Englisch. Da die Anträge zudem auf kommunaler Ebene geregelt werden, fehlt es an einem einheitlichen Prozess. Auf der anderen Seite wartet auf die Behörden eine Flut an Anträgen. Zusätzlicher Aufwand entsteht durch fehlerhaft ausgefüllte Anträge und Rückfragen.

 

Dr. Jan Stemplewski: „Ich wollte mir die für einen Antrag erforderlichen Daten selbst heraussuchen. Ich bin ein deutschsprachiger Anwalt und habe für die Recherche über eine Stunde gebraucht. In dem Moment wusste ich, dass diese Lücke geschlossen werden muss.“ Gemeinsam mit Felix Vemmer entwickelte er daraufhin ein kostenloses Tool für Geflüchtete, um den Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG mit einem einfachen Online-Formular auszufüllen.

 

DAS AUFENTHALTS-TOOL

Zu Beginn wählt der Nutzer zwischen Ukrainisch, Englisch und Deutsch die gewünschte Sprache aus. Mithilfe einer einfachen Eingabemaske werden die Nutzer durch alle für den Antrag notwendigen Daten geführt. Das Tool wurde in Zusammenarbeit mit Anwälten erstellt und ist sehr einfach zu bedienen, mit wenigen Klicks kann der Antrag erstellt und abschließend als PDF oder Word heruntergeladen werden. Am Ende des Prozesses wird den Nutzern zudem in einem einfachen Video erklärt, wo genau er seinen Antrag einreichen muss. Eine Prüfung des Antrags erfolgt sodann bei der zuständigen Stelle.

 

KOOPERATION MIT DEM LEGAL TECH VERBAND

Der Legal Tech Verband Deutschland unterstützt bei der Verbreitung des Tools, denn es hilft ukrainischen Geflüchteten durch einen vereinfachten Zugang zum Recht, ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu erlangen. „Das Tool ist ein hervorragendes Beispiel für Legal Tech in der Praxis, da es eine Lücke in der Rechtserlangung schließt“, so der Vorsitzende des Legal Tech Verbands Dr. Philipp Plog.  Es hilft sowohl Geflüchteten, Behörden aber auch Anwält:innen und sonstigen Helfern, die von leicht strukturierten Daten profitieren. „Der vereinfachte Zugang zum Recht für jeden von uns gehört zu den wesentlichen Zielen des Legal Tech Verbands. Dass wir jetzt auch Geflüchteten helfen können, freut uns natürlich besonders“, so Plog abschließend.