Der I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein juristischer Fachverlag (Wolters Kluwer) einen digitalen Rechtsdokumentengenerator (smartlaw) betreiben darf, mit dem anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.

Kurz gefasst: Der BGH hat heute entschieden, dass vertragliche Beratung durch nichtanwaltliche Softwareangebote erlaubt ist (weil „keine Beratung im Einzelfall“).

Das ist eine weitreichende Entscheidung bei der Öffnung des Rechtsmarktes. Denn anders als beim Gesetz zum Legal Tech Inkasso (Juni 2021) und der BGH-Entscheidung zu Sammelklagen im Abtretungsmodell (August 2021) geht es hier nicht um Forderungsdurchsetzung, sondern im Prinzip um JEDE Art der Rechtsberatung. Wir sind gespannt auf die Urteilsbegründung!

Die Urteilsbegründung wird spannend!