Berlin, 23. Februar 2026

Stellungnahme des Legal Tech Verband Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts

Einleitung

Der Legal Tech Verband Deutschland (im Folgenden „Verband“) vertritt die Interessen der Legal Tech-Unternehmen und digitalen Rechtsdienstleister in Deutschland mit dem Ziel, Innovation, Digitalisierung und Zugang zum Recht zu fördern.

Der Verband begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, das deutsche Schiedsverfahrensrecht zu modernisieren und die Attraktivität Deutschlands als nationalen und internationalen Schiedsstandort zu stärken. Der Entwurf setzt an zentralen Stellen zur Modernisierung der Schiedsgerichtsbarkeit an und trägt dem Bedeutungsgewinn von Digitalisierung, Internationalisierung und Effizienz Rechnung. Aus Sicht des Verbands ist insbesondere positiv hervorzuheben, dass der Entwurf technologieoffen ausgestaltet ist und digitale Verfahrensrealitäten nicht nur faktisch anerkennt, sondern ausdrücklich rechtlich absichert. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Streitbeilegung in Deutschland.

Als Branchenverband, der über 200 Akteure des digitalen Rechtsmarkts vereint, möchten wir im Folgenden gezielt auf jene Aspekte eingehen, die aus Digital- und Innovationsperspektive besonders relevant sind.

Digitalisierung des Schiedsverfahrens

a)  Technologieoffene Form der Schiedsvereinbarung (§ 1031 ZPO-E)

Die geplante Neufassung der Formerfordernisse für Schiedsvereinbarungen wird vom Verband ausdrücklich begrüßt. Die Abkehr von engen, papiergebundenen Formerfordernissen hin zu einer technologieoffenen Dokumentationslösung trägt der Praxis digitaler Vertragsabschlüsse Rechnung. Aus Sicht des Verbands ist es entscheidend, dass diese Offenheit auch langfristig innovationsfähig bleibt. Digitale Vertragsprozesse, bspw. über Plattformen, Workflow-Tools oder automatisierte Vertragssysteme, setzen auf Nachweisbarkeit, Versionierung und Integrität, nicht zwingend auf klassische Schriftlichkeit. Der Entwurf geht hier in die richtige Richtung.

Anregung:
Der Gesetzgeber sollte in der Begründung noch deutlicher klarstellen, dass auch moderne, plattformbasierte Dokumentations- und Nachweissysteme (z. B. versionierte Vertragsdaten, auditierbare Logs) von der Regelung erfasst sein sollen, um Rechtsunsicherheit in der Anwendung zu vermeiden.

b)  Videoverhandlungen im Schiedsverfahren (§ 1047 ZPO-E)

Die ausdrückliche Zulassung von Videoverhandlungen stellt einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Absicherung digitaler Verfahrensformate dar. Gerade im internationalen Kontext sind virtuelle Verhandlungen längst gelebte Praxis und ein wichtiger Effizienzfaktor. Aus Verbandssicht ist positiv hervorzuheben, dass der Entwurf Videoverhandlungen als gleichwertige Form der mündlichen Verhandlung anerkennt und nicht als bloße Ausnahmelösung versteht.

Anregung:
Begleitend dazu sollte perspektivisch geprüft werden, ob Mindestanforderungen an technische Standards, Verfahrenssicherheit und Barrierefreiheit entwickelt werden können, bspw. in Form von Leitlinien oder Best Practices, um so das Vertrauen und die Qualität digitaler Verfahren weiter zu stärken.

c)  Elektronische Schiedssprüche und qualifizierte elektronische Signaturen (§ 1054 ZPO-E)

Die Möglichkeit, Schiedssprüche elektronisch zu erlassen und mit qualifizierten elektronischen Signaturen zu versehen, ist aus Sicht des Verbands ein bedeutender Modernisierungsschritt. Dadurch werden Medienbrüche reduziert, Verfahren beschleunigt und die Anschlussfähigkeit an digitale Vollstreckungs- und Dokumentationsprozesse erhöht. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass qualifizierte elektronische Signaturen in der Praxis bislang noch mit erheblichen technischen und organisatorischen Hürden verbunden sein können.

Anregung:
Der Verband regt an, die weitere Entwicklung der eIDAS-Rahmenbedingungen sowie marktreife Signaturlösungen eng zu begleiten und die praktische Nutzbarkeit regelmäßig zu evaluieren, um eine faktische Akzeptanz der Regelung sicherzustellen.

Transparenz und Veröffentlichung von Schiedssprüchen (§ 1054b ZPO-E)

Die vorgesehene Möglichkeit der Veröffentlichung anonymisierter oder pseudonymisierter Schiedssprüche kann einen wichtigen Beitrag zur Transparenz, Rechtsfortbildung und Qualitätssicherung leisten. Aus daten- und innovationspolitischer Sicht eröffnet sie zudem neue Möglichkeiten für strukturierte Auswertungen, Legal Analytics und wissensbasierte Systeme. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Anonymisierung, Datenschutz und Missbrauchsvermeidung hoch.

Anregung:
Der Verband hält es für sinnvoll, dass die praktische Umsetzung der Veröffentlichungsregelung eng begleitet wird und gegebenenfalls auch durch Leitlinien zu flankieren, um sowohl Transparenz als auch Vertraulichkeit angemessen zu gewährleisten.

Internationalisierung und englische Verfahrenssprache

Die Erleichterung der Verwendung englischsprachiger Dokumente sowie die Stärkung englischsprachiger Verfahren vor Commercial Courts sind aus Sicht des Verbands konsequent und standortpolitisch richtig. Digitale Rechtsdienstleistungen und schiedsgerichtliche Verfahren sind vielfach international ausgerichtet; rechtliche Rahmenbedingungen sollten dies widerspiegeln. Der Entwurf stärkt hier die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und setzt ein wichtiges Signal für internationale Nutzerinnen und Nutzer.

Fazit

Der Verband begrüßt den Referentenentwurf insgesamt als wichtigen Schritt hin zu einer modernen, digital anschlussfähigen Schiedsgerichtsbarkeit. Er macht deutlich, dass ein zukunftsfähiger Wirtschafts- und Rechtsstandort Deutschland nur dann erfolgreich sein kann, wenn rechtliche Modernisierung und die Potenziale von Legal Tech und digitaler Verfahrensgestaltung systematisch zusammengedacht und umgesetzt werden.

Bei Rückfragen und den weiteren fachlichen Austausch stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.