20.03.2023
Englische Abhilfeklage
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums führt zu Recht ein unmittelbar durchsetzbares Verfahren für ein Massenverfahren ein und geht damit einen Schritt weiter als die aktuelle Musterfeststellungsklage. Allerdings bleibt die Umsetzung hinter der deutschen Marktentwicklung der letzten Jahre zurück. Gerade mit Blick auf den Kreis der Antragsteller und der Finanzierungsinstrumente, fällt der Entwurf insgesamt zu zaghaft aus.
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